Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrter Mitbürger,

wir möchten Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue
Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im laufenden
Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung
Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum
Grundsteuermessbetrag einreichen.
Die beiden folgenden Dateien geben Ihnen dabei eine Orientierungshilfe.
Infoblatt Grundsteuerreform
Checkliste

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Finanzamtes Hessen.

« Sitzungstermine für das Jahr 2022 Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk mit Neckarsteinach »